Infos zu Mensa / An- und Abmeldungen
Mit Schuljahresbeginn 2021/22 stellen wir nun auch das Bezahlsystem für die Essensbestellung im offenen Ganztag am Teilstandort Havenstein um. Für beide Standorte gelten nach den Sommerferien die nachstehenden Regelungen.
Zahlung per Überweisung auf das Schulkonto immer zum ersten eines Monats. Die Verpflegungspauschale ist so kalkuliert, dass die Ferien, in denen kein Essen geliefert wird und Rosenmontag (beweglicher Ferientag / OGS geschlossen) eingerechnet sind.
Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich in 12 gleichen Raten vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres zu zahlen, unabhängig von der Lage der Ferien. Die monatliche Verpflegungspauschale von 47,00 € gilt für das Schuljahr 2021/2022, sodass Sie bequem einen Dauerauftrag einrichten können.
Kontoverbindung:
Schule am Froschenteich bei der Stadtsparkasse Oberhausen
IBAN DE80 3655 0000 0100 0164 84
BIC WELADED1OBH
Verwendungszweck:
Mensa / Name des Kindes / Monat
Gutschriften werden erst ab dem 6. Fehltag in Folge nach vorheriger Ankündigung berücksichtigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Soguk Schule am Froschenteich Telefon 740 16 955
Herr Venghaus Teilstandort Havenstein Telefon 6206574
Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelung bei An- und Abmeldungen für den Offenen Ganztag
- Sollten Sie Ihr Kind bereits angemeldet haben, so gilt die Anmeldung für die Dauer der Grundschulzeit
- Wenn Ihr Kind die Grundschule am Ende der Klasse 4 verlässt, endet die Anmeldung automatisch. Sie brauchen nichts mehr zu unternehmen. Die Abmeldung erfolgt von Seiten der Schule.
- Sollten Sie den Platz im Offenen Ganztag im kommenden Schuljahr nicht mehr benötigen, müssen Sie den Vertrag schriftlich bis zum 31.03.2021 im Sekretariat kündigen. Spätere Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.
- Bei Kündigungen haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen Platz zu einem späteren Zeitpunkt für das neue Schuljahr.
- Sollten Sie einen Platz für das kommende Schuljahr benötigen, so müssen Sie die Anmeldung bis zum 31.03.2021 im Sekretariat einreichen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Es gilt die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der jeweils gültigen Fassung.
