Im „Offenen Ganztag“ engagiert sich ein fachpädagogisches Team für Ihre Kinder. Dafür stehen kindgerecht und funktional ausgestattete Räume zur Verfügung.
Folgende Betreuungszeiten bieten wir an:
07:30 – 09:00 Uhr und 12:00 – 16:00 Uhr
Sie haben Fragen zum Offenen Ganztag? Dann lesen Sie erst die folgenden Infos.
Infos zur Offenen Ganztagsschule (OGS)
Was bietet die OGS?
Die OGS bietet an allen Schultagen (auch an unterrichtsfreien Tagen) ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 16.00 Uhr. Sie erweitert damit das Bildungs- und Erziehungsangebot der Schule und ersetzt alle bisher an den Schulen angebotenen Betreuungsformen. Die Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote gibt es zusätzlich zum planmäßigen Unterricht und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus den Bereichen Sport, Musik und Kultur. Grundlage ist das pädagogische Konzept, das jede Grundschule entwickelt hat.
Was kostet die Betreuung in der OGS?
Wie bereits bisher für den Kindergartenbesuch, sind ab 01.08.2017 auch für den Besuch der Offenen Ganztagsschule gestaffelte Beiträge je nach Elterneinkommen zu zahlen. Die Beitragserhebung für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich regelt die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Die für die Bereitstellung eines Platzes monatlich zu zahlenden öffentlich-rechtlichen Beiträge richten sich nach Ihrem Jahreseinkommen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durchdas Dezernat 3/Bereich 3/ Kinder, Jugend, Bildung, Fachbereich 3-3-20, Allgemeine Verwaltung, Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen. Über die Festsetzung der Elternbeiträge/Veränderung der Elternbeiträge geht Ihnen immer ein entsprechender Bescheid zu.
Einkommen (Brutto) | Monatliche Rate des Elternbeitrages in EUR |
bis 20.000 | 0,00 |
bis 24.542 | 45,00 |
bis 36.813 | 50,00 |
bis 49.084 | 62,00 |
bis 73.626 | 77,00 |
bis 85.897 | 95,00 |
bis 98.168 | 130,00 |
über 98.168 | 150,00 |
Für welchen Zeitraum sind Elternbeiträge zu leisten?
Der Beitragszeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Monats in dem Ihr Kind einen Platz im Offenen Ganztag im Primarbereich erhält. Die Zahlunspflicht endet mit dem letzten Tag des Monats im dem das Kind von der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich abgemeldet wird.
Der Elternbeitrag ist nicht für die tatsächliche Betreuung Ihres Kindes zu leisten, sondern wird für die Platzbereitstellung erhoben. Die Beiträge sind immer für den ganzen Monat zu zahlen. Sie fallen auch dann an, wenn das Kind aufgrund von Schließungszeiten, Eingewöhnungszeit, Streik, höhere Gewalt, …, zeitweise nicht betreut werden kann oder Ihr Kind aufgrund Krankheit, Urlaub, usw. nicht betreut wird.
Sie haben mehrere Kinder, die eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und/oder eine Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztagsschule im Primarbereich besuchen?
- Nur Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Für das/die Geschwisterkind/er, das/die sich ebenfalls in einer Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsbetreuung im Primarbereich in Oberhausen befinden, entfällt der Beitrag.
- Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Wird bereits für ein Kind, das in einer Oberhausener Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, ein Elternbeitrag an die Stadt Oberhausen entrichtet, so ist das/die Geschwisterkind/er für den Besuch im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich für diese Zeit ebenfalls beitragsfrei.
- Kindertageseinrichtung im beitragsfreien Jahr und Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Befindet/befinden sich jedoch ein/mehrere Geschwisterkind/er in der Betreuung in einer Oberhausener Kindertageseinrichtung und wird für diese/s Kind/er von den Beitragspflichtigen kein Beitrag an die Stadt Oberhausen entrichtet, weil sich das/die Kind/er im letzten Betreuungsjahr vor der Einschulung befinden und damit nach § 23 Abs. 3 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) von der Beitragspflicht befreit sind, so wird für das/die Kind/er das/die im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich betreut wird/werden, ein Elternbeitrag festgesetzt und erhoben.
Müssen alle Schüler der Schule an diesem Angebot teilnehmen?
Nein! Die Teilnahme an den Angeboten der OGS ist freiwillig.
Was wird in der OGS angeboten?
Im Rahmen ihres Konzeptes setzt jede Schule besondere Förderschwerpunkte, die sie mit dem Personal des Betreuungsvereins oder mit Partnern aus dem Schulumfeld umsetzt, um so differenzierte und vielfältige Angebote zu ermöglichen, wie z.B.
- Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und AG’s
- Sport- und Bewegungsangebote
- Angebote im musischen, künstlerisch-kreativen Bereich
- Freizeitaktivitäten
- Zusätzlich besteht für die Kinder die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit einzunehmen.
In welchen Räumen wird die Betreuung angeboten?
An unserer Schule wurden und werden noch umfangreiche Um- und Ausbauarbeiten durchgeführt, um speziell für die Betreuung konzipierte Räume zu schaffen. Auch die Spielmöglichkeiten auf dem Schulgelände werden ergänzt und verbessert.
Natürlich können auch einige Angebote in den Klassen- und Fachräumen der Schule durchgeführt werden (z. B. Hausaufgabenbetreuug, Arbeitsgemeinschaften) oder auch in Räumen bzw. auf dem Gelände benachbarter Einrichtungen (z. B. Sportanlagen und -plätze).
Gibt es auch Betreuungsangebote in den Ferien?
Für die Oster-, Herbst-, Sommer- und Weihnachtsferien werden durch die Stadt Oberhausen die Ferienspiele angeboten. Dieses Angebot ist freiwillig und findet an ausgewählten Schulen im Stadtgebiet statt.
Was soll durch die OGS erreicht werden?
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- ein verlässliches Bildungs- und Erziehungsangebot für Kinder
- Zusammenfassung vorhandener Ganztagsangebote im Primärbereich unter dem Dach der Schule als Ort des Lebens und Lernens
- ein Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleicheit
- pädagogisch qualifiziertes Angebot aus einer Hand
- Förderung von besonders begabten Kindern sowie von Kindern mit Lerndefiziten
Ist mein Kind während der Betreuung hinreichend versichert?
Ja! Die Angebote zur Einführung der OGS sind schulische Veranstaltungen. Insofern sind Kinder während der Betreuung und auf Hin- und Rückweg versichert.
Wie kann ich mein Kind für das Angebot OGS anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über die Schulleitung bzw. das Schulsekretariat. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig, spätestens bis zum 31.03. für das kommende Schuljahr bei der Schule (Sekretariat) schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende der Grundschulzeit Ihre Kindes. Außerordentliche Kündigungen sind nur in besonderen Fällen möglich (z. B. Schulwechsel des Kindes, Änderung des Sorgerechts für das Kind).
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne: Nazan Soguk Telefon 0208-74016955